Grundsätze der Förderung
Sowohl kommunale/ öffentliche als auch private Vorhaben der Dorfentwicklung sind auf Basis des zu erarbeitenden IKEKs förderfähig.
Als Grundlage hierzu dienen:
- die Broschüre "Bauen im ländlichen Raum"
- dieRichtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation (siehe Dokument unten)
Fördermöglichkeiten für öffentliche Vorhaben
Gefördert werden:
- Dorfentwicklungskonzepte und Beratungsleistungen
- Vorhaben im Bereich der Basisinfrastruktur und der Daseinsvorsorge
- Investitionen in erhaltenswerte Gebäude
- Neugestaltung von Freiflächen mit besonderer Bedeutung
- Maßnahmen des städtebaulich verträglichen Rückbaus
Fördermöglichkeiten für private Vorhaben
Erklärte Zielsetzung der Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich nur (private) Investitionen in den Ortskernen förderfähig. Die Richtlinie sieht für private Vorhaben eine Förderung nur in abgegrenzten Fördergebieten in den Ortskernen und bei Kulturdenkmälern vor. Die Fördergebiete werden im Projektverlauf des IKEKs abgegrenzt. Grundsätzlich können hierbei ausschließlich die „alten Ortskerne bis 1950“ mit ihrer historisch wertvollen Bausubstanz als Fördergebiet ausgewiesen werden. Kulturdenkmale können auch außerhalb des abgegrenzten Fördergebiets gefördert werden.
Genaue Informationen zu Art und Umfang der Fördermöglichkeiten für private Vorhaben werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.