Informationen zur Förderung privater Vorhaben

Grundsätze der Förderung

Was sind die Voraussetzungen für eine private Förderung?

Erklärte Zielsetzung der Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich nur (private) Investitionen in den Ortskernen förderfähig. Die Richtlinie sieht für private Vorhaben eine Förderung nur in abgegrenzten Fördergebieten in den Ortskernen vor. Eine Ausnahme hierbei bilden Kulturdenkmäler, die auch außerhalb der Ortskerne förderfähig sind. Die Fördergebiete wurden im Projektverlauf des IKEKs abgegrenzt.

Grundvoraussetzungen für die private Förderung:

  • Das Objekt liegt in einem abgegrenzten Fördergebiet.
  • Die förderfähige Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Die (bauliche) Maßnahme muss im Sinne der Dorfentwicklung unter Verwendung ortstypischer Materialien erfolgen.
  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto.

Fördergebiete für private Maßnahmen

Im IKEK sind die Fördegebiete, in denen bauliche Maßnahmen von Privaten gefördert werden können, abgegrenzt. In diesen Fördergebieten soll durch die Dorfentwicklung das baulich-kulturelle Erbe, das sich insbesondere in der privaten Bausubstanz widerspiegelt, erhalten und zeitgemäß entwickelt werden. Neben der orts- und landschaftsbildgerechten Sanierung von Wohngebäuden soll die Innenentwicklung durch Um- und Wiedernutzung leerstehender Gebäude sowie die Schließung von Baulücken gefördert werden. Durch Revitalisierung von Brachen und/oder gewerblichen Konversionsflächen kann eine situationsangepasste städtebauliche Innenentwicklung in Gang gesetzt werden ohne Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen.

Abgrenzungskriterien im IKEK-Prozess:

  • das Fördergebiet darf maximal die jeweiligen Siedlungsflächen bis 1950 mit ihrer historisch wertvollen Bausubstanz umfassen, kann aber auch kleiner ausfallen
  • Konzentration auf ortstypisch, gering überformte Siedlungsbereiche
  • die Abgrenzung geschieht unter strategischen Gesichtspunkten (Lage, Struktur, Funktion und Bedeutung, Lenkung der Fördermittel)
  • Freiflächen für eine mögliche Innenentwicklung bzw. Neubauten im bzw. am historischen Ortskern können integriert werden
  • Kulturdenkmale können auch außerhalb des abgegrenzten Fördergebiets gefördert werden
 
Download Fördergebietsabgrenzungen

Was kann gefördert werden?

Die Fördermöglichkeiten umfassen:

  • Umnutzung, Sanierung, Neubau von Gebäuden sowie Hof-, Garten- und Grünflächen (oft sind dies energieeffiziente Maßnahmen wie z. B. die Erneuerung der Dächer oder Fassaden- und Fachwerksanierung): Förderquote 35 % der zuschussfähigen Nettokosten, maximale Fördersumme je Objekt 45.000 €
  • Kulturdenkmäler: Förderquote 35 %, maximale Fördersumme 60.000 €
  • Umbau von Wirtschaftsgebäuden bis zu drei Wohneinheiten: Förderquote 35 %, maximale Fördersumme 200.000 €
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau: Förderquote 35 %, maximale Fördersumme: 45.000 €

Es beseht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme wird im Einzelfall entschieden.

Schritte zur Förderung

Schritte Förderung

Checkliste zur Antragsstellung

    ✓ Beratungsprotokoll
    ✓ Genehmigter Bauantrag zu Ihrem Vorhaben | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
    ✓ Kostenschätzung nach DIN 276 | Alternativ zwei Angebote je Gewerk
    ✓ Ausgefüllter Förderantrag (zzgl. bestätigte Bankverbindung + Finanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank)

Städtebauliche Beratung

Bei allgemeinen Fragen oder Interesse an einer privaten Förderberatung im Rahmen der Dorfentwicklung steht Ihnen Frau Leeser aus der Gemeindeverwaltung jederzeit gern zur Verfügung:

Gemeinde Willingen (Upland)
Dana Leeser
Tel. 05632/401-121
E-Mail: dana.leeser@gemeinde-willingen.de

Im Rahmen der hessischen Dorfentwicklung erhalten Sie kostenlose baufachliche Beratung und Unterstützung bei der Förderantragsstellung durch:

Ute Friedrich
Dipl. Ing. Architektin
Schulstraße 28a
34513 Waldeck
Telefon: 05635/232
Mobil: 0151/19449477
Info: www.uf-architektur.de
Mail: ute.friedrich@uf-architektur.de